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Bankenmethode
Der Zinsberechnung wird die kaufmännische Berechnungsmethode zugrunde gelegt: Jeder Monat wird mit 30 Tagen, jedes Jahr mit 360 Zinstagen berechnet.
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Kalendermethode
Die Zinsberechnung erfolgt nach der sog. bürgerlichen Zinsrechnung, die für Nichtkaufleute Anwendung findet und nach der die Zinstage kalendergenau berechnet werden. Daher sind für Nicht-Schaltjahre 365 Tage, für Schaltjahre 366 Tage anzunehmen.
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Euromethode
Die Europäische Zentralbank (EZB) hat für eine einheitliche Geldpolitik in Stufe 3 der Wirtschafts- und Währungsunion festgelegt, dass bei geldpolitischen Operationen des Europäischen System der Zentralbanken die Eurozinsmethode angewandt wird. Diese ist eine Mischung aus Kalender- und Bankenmethode: Zinsen werden taggenau berechnet, für den Zinsdivisor wird das Jahr zu 360 Tagen angenommen.