Prozessrisiko
Um das Prozesskostenrisiko zu berechnen ist die Gebührenanzahl einzugeben. Die Gerichtskosten können per Checkbox an- und abgewählt werden. Um nur die Verfahrensgebühr zu berechnen, können die RA-Gebühren von vier auf zwei herabgesetzt werden.
Beispiel:
Je Instanz werden vier Gebühren vorgeschlagen, zwei Verfahrens- und zwei Terminsgebühren. Sollen nur die Verfahrensgebühren berechnet werden, ist die Anzahl auf zwei festzusetzen. Für die Berechnung wird bei der Terminsgebühr von 1,2 ausgegangen, bei der Verfahrensgebühr beträgt die Gebührenhöhe für die 1.Instanz 1,3 und für die 2.Instanz 1,6.
Quotentafel
Die Quotentafel gibt in 1/10 Schritten das wirtschaftliche Gesamtergebnis für Kläger/Beklagten in Zusammenschau von Streitwert und Kosten an. Unentbehrlich insb. bei jeder Vergleichsverhandlung.
OKKostenrisiko
In dieser Maske können sämtliche Eingaben zur Berechnung des Kostenrisikos vorgenommen werden.
In der 1. und 2. Instanz stehen für die Anzahl der Gebühren 2 und 4 zur Verfügung.
Bei der Auswahl 4 werden zwei Verfahrens- und zwei Terminsgebühren für den Mandanten und den Gegner berechnet; soll lediglich die Verfahrensgebühr für beide Parteien berechnet werden, ist die Auswahl 2 zu treffen.
Bei Einfachklick auf Ergebnis werden die Eingaben entsprechend berechnet.
Die RA-MICRO Quotentafel ermittelt das wirtschaftliche Gesamtergebnis für die Parteien nach dem Verhältnis des Obsiegens / Unterliegens in /10 Stufen unter Einbeziehung des Streitwertes für die Parteien. Diese ist insbesondere hilfreich in der Vergleichsverhandlung.